Richter: Krüger-Entscheid bereits gefällt?
Der auf heute Montag angesetzte Termin für die Urteilsverkündung im Auslieferungsfall Peter und Barbara Krüger ist um eine Woche verschoben worden. Der oberste Richter der Cayman Islands erklärte vor dem versammelten Gericht, dass er überlastet sei und daher noch keinen Entscheid habe fällen können. Aus inoffiziellen Quellen war allerdings zu erfahren, dass der Richter seinen Entscheid bereits gefällt habe. – René Sollberger (SDA)
Der auf Montag angesetzte Termin für die Urteilsverkündung im Auslieferungsfall Peter und Barbara Krüger wurde um eine Woche verschoben. Der oberste Richter der karibischen Cayman Islands erklärte vor dem versammelten Gericht, dass er überlastet und daher noch nicht in der Lage sei, einen Entscheid bekanntzugeben. Als neuen und definitiven Termin nannte Richter George Harre den kommenden Montag um 10 Uhr Lokalzeit. Aus inoffizieller Quelle war allerdings zu erfahren, dass der Richter seinen Entscheid zwar gefällt, aber noch nicht schriftlich begründet habe. Der Entscheid soll dem Vernehmen nach den erstinstanzlichen schützen, für Krügers also negativ sein.
Pessimistische Anwälte
Krügers Anwälte rechnen tatsächlich nicht mit einem Erfolg vor dem Obergericht. Sie bereiten schon die Klage ans Appellationsgericht der Karibik vor. Dieses setzt sich aus drei Richtern zusammen und tagt auf den Cayman Islands nur dreimal pro Jahr. Der nächstmögliche Termin wäre im Dezember. Daher hofft die Verteidigung, Krüger auf Kaution freizubekommen.
Peter Krüger sitzt nun seit einem halben Jahr im Gefängnis. Er hat in dieser Zeit fast 20 Kilo an Gewicht verloren und ist stark abgemagert. Zudem ist er gesundheitlich schwer angeschlagen. Vor vier Tagen hat der Gefängnisarzt eine Blutprobe genommen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Krüger hatte schon vor seiner Verhaftung Probleme mit der Anzahl weisser Blutkörperchen.
Gelassener Staatsanwalt
Der Berner Staatsanwalt Heinz Mathys zeigte sich gestern abend gegenüber dem «Bund» betont gelassen. «Jetzt warten wir eben einfach eine Woche.» Die Verschiebung sei weder als Indiz in die eine noch in die andere Richtung zu deuten, sagte Mathys. «Britische Richter», so meinte der Berner Staatsanwalt lediglich, «haben das Bedürfnis, ihre Entscheide gut zu begründen.»