«Der Konkurs war ein geplantes Spiel»


Cayman_Krüger_04 bCayman_1996-03Endlich begann gestern auf der Karibik-Insel Grand Cayman der Auslieferungsprozess gegen den Berner Immobilien-Pleitier Peter Krüger und seine Frau Barbara. Die Anklage rekonstruierte minutiös Krügers Geschäfte und Vermögensverschiebungen in den letzten drei Jahren vor dem Konkurs.

Im Namen der Britischen Krone vertritt in der Karibik Staatsanwalt James Turner die Interessen der Schweiz. Ihm gehörte der erste Prozesstag. Er war es, der noch vor einer Woche die Verschiebung der Verhandlungen beantragt hatte, weil er «noch nicht bereit» gewesen sei. Davon war gestern nichts mehr zu spüren.

Turner hat am Montag per Fax etwa 40 Seiten zusätzliches Beweismaterial aus der Schweiz erhalten. Die Originale mit dem Stempel der Bundeskanzlei sollten heute Mittwoch auf den Cayman- Inseln eintreffen.

In der ersten Phase erläuterte Staatsanwalt Turner die Rechtsgrundlage für das Auslieferungsverfahren, letztlich ein Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien aus dem Jahr 1881. Die Anklage skizzierte dann das Zustandekommen des Auslieferungsgesuches, das am 7. Februar zur Verhaftung des Ehepaars Krüger in ihrem Haus im Norden der Insel führte. Dafür zuständig war der Polizeioffizier Steve Hill, der auch die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von Aktenordnern und von Krüger-Computern veranlasste. Steve Hill gilt als wichtiger Zeuge, da er anlässlich der Verhaftung als erster Krüger befragt hat. Aus einem Protokoll geht hervor, dass Krüger im ersten Moment abgestritten hat, auf den Cayman-Inseln irgendwelchen Besitz zu haben.

Grossen Wert legt Staatsanwalt James Turner auf die Schilderung der Hintergründe, die dann 1993 in der Schweiz zum Konkurs von Krügers Firmenimperium, bekannt als die «Peter-Krüger- Gruppe», und zu seinem Privatkonkurs führten. Es sei offensichtlich, dass Krüger spätestens ab 1990 in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten steckte und dies auch wusste, sagte Turner und stellte entsprechende Beweise in Aussicht: Gesuche um Stundung der Steuern und den Auftrag an Revisuisse Price Waterhouse, eine Situationsanalyse vorzunehmen, gefolgt von einem Moratorium der Banken. In dieser Zeit aber habe Krüger Millionenbeträge aus seinen Firmen ins Ausland, vor allem in die USA, transferiert und dort als Privatmann investiert. Dies erfülle den Tatbestand des Diebstahls und der Veruntreuung. Kronzeuge für diese Machenschaften ist der damalige Finanzchef der «Peter-Krüger- Gruppe», Jean-Pierre Herzog.

In der Schweiz vorhandenes Privatvermögen habe er auf seine Frau Barbara überschrieben, um seinen Besitz vor dem Zugriff der Gläubiger in Sicherheit zu bringen. Dies erfülle den Tatbestand des betrügerischen Konkurses.

«Das Timing war perfekt», folgerte der Staatsanwalt. Je mehr es mit den Firmen bergab ging, desto mehr Kredite nahm Krüger auf, und desto intensiver brachte er seine privaten Schäfchen ins trockene. Turner sprach von «einem ganz genau geplanten Spiel», das Krüger bis zum «Zusammenbruch des Kartenhauses» spielte. Und Barbara Krüger sei dabei keinesfalls die ahnungslose Unschuldige gewesen. Sie sei der Beihilfe und Anstiftung schuldig. Bei Redaktionsschluss war der Prozess noch in vollem Gang. Turner war damit beschäftigt, alle seine Behauptungen mit Dokumenten aus dem Beweisdossier der Schweiz zu belegen. Als nächster wird Alun Jones, Krügers Verteidiger, das Wort haben.

Der Bund, 8.5.1996 (PDF)


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